Krane, handgeführte Manipulatoren und Lastaufnahmemittel sind gemäß DGUV Vorschrift 52 (bisher: BGV D 6) §25f bzw. DGUV 100-500 (alte Bezeichnung: BGR 500) Kapitel 2.8 "Betreiben von Lastaufnahmemitteln im Hebezeugbetrieb" mindestens vor der ersten Inbetriebnahme sowie jährlich und nach besonderen Vorkommnissen wie z.B. Schadensfällen durch eine befähigte Person (früher Sachkundiger) gemäß Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 "Befähigte Personen" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA zu prüfen. Die wiederkehrenden Prüfungen sind zu dokumentieren (Prüfbuch / UVV-Nachweis). Bei erfolgreicher Prüfung wird das Gerät mit einer Plakette gekennzeichnet.
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